Allgemeine Geschäftsbedingungen

Application Systems Heidelberg Software GmbH



1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote der Application Systems Heidelberg Software GmbH (im Folgenden auch Application Systems Heidelberg genannt). Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Application Systems Heidelberg Software GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsgegenstand

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Leistungen, Menge, Lieferfrist, und Nebenleistungen freibleibend. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3. Leistungsumfang

Der Kunde erwirbt von Application Systems Heidelberg die in der Rechnung aufgeführte Software, bzw. Hardware zu den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

4. Installation

Die Installation von Software erfolgt durch den Kunden, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wurde.

5. Preise, Verpackung und Versand

(1) Unsere Preise sind grundsätzlich die auf unserer Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die angegebenen Preise können im Ausnahmefall im selben Maße wie etwaige Preissteigerungen seitens unserer Lieferanten erhöht werden.

(2) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von Application Systems Heidelberg berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Dies gilt auch dann, wenn Application Systems Heidelberg die Transportkosten übernommen hat.

(4) Ist die Verpackung beschädigt, muß der Besteller unverzüglich das Transportunternehmen benachrichtigen.

(5) Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Besteller weist nach, daß die Teillieferung wirtschaftlich für ihn nicht von Interesse ist. Teillieferungen werden jeweils für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig. Anzahlungen werden auf die einzelnen Lieferungen des Gesamtgeschäftes anteilig verrechnet.

6. Gefahrenübergang und Gewährleistung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Application Systems Heidelberg Software GmbH ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der Application Systems Heidelberg Software GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.

(3) Schlägt die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

(4) Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft die Application Systems Heidelberg Software GmbH keine Gewährleistungspflicht.

(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Application Systems Heidelberg Software GmbH am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, daß die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

(6) Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

7. Haftungsbeschränkungen

(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Application Systems Heidelberg Software GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die Application Systems Heidelberg Software GmbH bei Vertragsabschluß vernünftigerweise rechnen mußte, jedoch höchstens bis zum zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von der Application Systems Heidelberg Software GmbH verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch die Application Systems Heidelberg Software GmbH zugesicherten Eigenschaften beruht.

(3) Application Systems Heidelberg Software GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Rechenanlage oder mangelnde regelmäßige Absicherung der Daten in Form von Sicherungskopien entstanden sind.

(4) Application Systems Heidelberg Software GmbH haftet auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und Schäden aus Ansprüchen Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben.

8. Zahlung bei Kauf und Wartung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Application Systems Heidelberg Software GmbH sofort ohne Abzug fällig.

(2) Schecks oder Lastschriften werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Lastschrifthergaben erst nach Einlösung als Zahlung.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Application Systems Heidelberg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu berechnen.

(4) Die Aufrechnung ist außer bei von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der Application Systems Heidelberg Software GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Application Systems Heidelberg Software GmbH stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die Application Systems Heidelberg Software GmbH ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

10. Rücktritt

(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Application Systems Heidelberg Software GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11. Datenschutz

(1) Der Kunde ermächtigt die Application Systems Heidelberg Software GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) Die Application Systems Heidelberg Software GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die e-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Application Systems Heidelberg Software GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und für eigene Produktinformationen per e-Mail. Teilt der Kunde der Application Systems Heidelberg Software GmbH seine e-Mail-Adresse mit, so tut er dies, um sein Einverständnis zum Empfang solcher Informationen per e-Mail zu erteilen. Dies kann jederzeit widerrufen werden.

(3) Die Application Systems Heidelberg Software GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Linzenzgeber, die zum Zweck des Nachweises der ordnungsgemäßen Lizenzierung der Software auf Informationen über die Käufer der Software bestehen.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

12. Schlußbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der besonderen Lizenzbestimmungen. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Erfüllungsort ist Heidelberg. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit rechtlich wirksam vereinbart werden kann, Heidelberg.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Application Systems Heidelberg Software GmbH
Eckenerstr. 5, 69121 Heidelberg
Postfach 102646 69016 Heidelberg
Telefon: 06221-300002, Fax: 06221-300389

Handelsregister HRB 3743, Amtsgericht Heidelberg
Geschäftsführer: Volker Ritzhaupt
UST-ID: DE143259657

E-Mail: info@application-systems.de
Internet: www.application-systems.de